Gute Ideen werden leichtfertig kaputt geredet

Kooperation Kommunen und Landkreis zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus

Horst Nachtigall, SPD-Fraktionsvorsitzender im KreistagLandauf landab diskutieren die Gemeindeparlamente im Landkreis derzeit das vom Landkreis vorgelegte Konzept zur Aktivierung und Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Das ist gut so. Denn lange lag diese wichtige politische Feld brach, obwohl alle Parteien übereinstimmend die Notwendigkeit sahen, zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Um die Einsicht in Handlungsnotwendigkeiten zu schaffen sind solche Diskussionen notwendig . In der Regel geschieht dies auf sachlicher Ebene. Gelegentlich werden solche Themen aber auch durch unqualifizierte Äußerungen versucht aus Parteitaktik kaputt zu reden. Nicht anders kann man die Äußerungen des Rabenauer Fraktionsvorsitzenden der CDU zu diesem Thema bewerten.

Da wird behauptet, der Landkreis wolle den sozialen Wohnungsbau bei den Kommunen bündeln, weil Landkreis und Land diesen in der Vergangenheit vernachlässigt hätten. Fakt ist, der Landkreis war weder in der Vergangenheit noch ist er heute für den sozialen Wohnungsbau zuständig. Dies waren und sind alleine die Städte und Gemeinden. In früheren Zeiten hat sozialer Wohnungsbau über zahlreiche private und kommunale Genossenschaften sehr gut funktioniert, weil Land und Bund diesen erheblich gefördert haben. Diese Förderung ist gegen Null zurückgefahren worden, sodass sozialer Wohnungsbau in den letzten Jahren vor allem in den ländlichen Regionen nicht mehr stattgefunden hat und so auch viele Genossenschaften sich nicht mehr weiter entwickelt, sondern notgedrungen nur noch den Bestand verwaltet haben. Die Gemeinden haben aus eigenen Mitteln nichts mehr zuschießen können, da ihnen die finanziellen Möglichkeiten fehlten.

Erst die Flüchtlingskrise hat das Problem wieder stärker in den Fokus gerückt. Im Rahmen des kommunalen Investitionsprogrammes hat der Bund jetzt den Kommunen für Investitionen erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt. Davon hat das Land Hessen unter anderem ein Darlehensprogramm von 230 Mio € zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus gemacht, welches die Kommunen für die Dauer von 10 Jahren von Zins und Tilgung entlastet, wobei die Darlehen eine Laufzeit von 30 Jahren haben.

Das Land hat erst am 15.9.2015 einen Gesetzentwurf eingebracht der die Verwendung der Mittel regelt. Bereits am 5.10.15 hat der Kreistag auf Initiative von Landrätin Schneider den Landkreis beauftragt, ein Konzept für den sozialen Wohnungsbau im Landkreis vorzulegen. Da der Landkreis hierfür originär nicht zuständig ist, geschah dies in Absprache mit den Kreisgemeinden. In seiner Sitzung am 14.12.2015 hat der Kreistag dann das beauftragte Konzept beschlossen. Die CDU im Kreistag hielt die Initiative für gut, konnte sich aber weder dafür noch dagegen entschieden und enthielt sich.

In welcher Rechtsform Landkreis und die Kommunen dabei zusammen arbeiten ist völlig gleich. Entscheidend ist alleine, dass überhaupt gehandelt wird und wenn Wohnungsbaugenossenschaften in der einen oder anderen Gemeinde die Aufgabe übernehmen, ist das sicherlich völlig in Ordnung. Funktionierende und investitionswillige kommunale Wohnungsbaugesellschaften gibt es nicht mehr überall und die Förderung steht nur Kommunen selbst oder „ersetzenden Maßnahmen“ also kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zu. Insoweit war es folgerichtig, dass der Landkreis schnell und verbindlich seine Moderatorenrolle einnimmt, um die Möglichkeiten zu bündeln und auch kleineren finanzschwachen Gemeinden zu helfen. Die von dem Rabenauer CDU-Vorsitzenden geäußerte Vermutung, mit dem geplanten Zweckverband sollen nur die Kommunen mit den zusätzlichen Kosten belastet werden ist Unsinn. Das Programm wendet sich nur an die Kommunen und der Landkreis macht hier das, was er in der Amtszeit von Anita Schneider immer gemacht hat, wenn er nicht selbst zuständig war und die Gemeinden selbst aus durchaus nachvollziehbaren Gründen zögerten, finanziell belastende Investitionen zu tätigen: Der Landkreis versucht die Gemeinden zur Zusammenarbeit zu bewegen. Dies ist in der Vergangenheit immer wieder gelungen, z.B. im Brandschutz, wo der Landkreis ebenfalls nicht für die Investitionen zuständig ist. Handlungsinitiativen kaputt zu reden, obwohl man sie eigentlich für notwendig hält ist kein guter Stil und erst recht nicht, wenn dies unsachlich und in offensichtlicher Unkenntnis der Fakten geschieht.

03.02.2016  |  Wohnraum  |