Neueinteilung der Wahlkreise durch die Hessische Landesregierung

Dringlichkeitsantrag von SPD und FW: Stadt Laubach soll im Wahlkreis 19 – Gießen II bleiben.

Die Kreistags-Fraktionen von SPD und FW stellen in der Kreistagssitzung am 13.11.2017 gemeinsam einen Dringlichkeitsantrag: Der Kreistag möge die von der Landesregierung geplante Zuordnung der Stadt Laubach vom Wahlkreis 19 – Gießen II zum Wahlkreis 20 – Vogelsbergkreis ablehnen.

Die Antragsbegründung im Wortlaut:

Sämtliche Städte und Gemeinden des Landkreises Gießen sind in zwei Wahlkreise aufgeteilt, nämlich Gießen I und II. Diese Aufteilung hat sich bewährt, wird doch den historischen und lokalen Gegebenheiten durchaus sehr positiv Rechnung getragen. Nunmehr soll die Stadt Laubach aus dem Wahlkreis Gießen herausgelöst und dem Vogelsbergkreis zugeteilt werden.

Diese Änderung des Wahlkreiszuschnitts ist einerseits weder sachlogisch nachvollziehbar, andererseits als gesamtpolitisch negativ zu bewerten und daher entschieden abzulehnen.
Folgt man der Zielsetzung einer geplanten Änderung von Zuschnitten der Wahlkreise, nämlich regionalen Besonderheiten und gewachsenen Verwaltungsgrenzen beachten zu wollen, so darf festgestellt werden, dass die geplante Änderung alles andere bewirkt, als das Ziel zu erreichen und die gesetzten Maßstäbe einzuhalten. Es handelt sich um einen künstlichen Zuschnitt der Frustration und damit eine Ausweitung von Politikverdrossenheit verursachen kann.

Die Stadt Laubach ist traditionell fester Bestandteil des Gießener Landes und zugleich des sog. „Teilraumes Ost“ in unserem Landkreis. Probleme und Themen des Vogelsbergkreises sind in Laubach nicht präsent bzw. lediglich von untergeordneter Bedeutung. Nahezu sämtliche lokalpolitische Parteien haben eine ähnliche Sichtweise, auch politische Parteien des Vogelsbergkreises schließen sich der Argumentation an.

Betrachtet man die aktuellen Entwicklungen im „Teilraum Ost“ des Landkreises Gießen, zu dem Laubach gehört, so ist festzustellen, dass die dortige Vernetzung beträchtlich intensiviert wird.
Die derzeitigen konkreten strategischen und operativen Maßnahmen zur Gründung eines Gemeindeverwaltungsverbands zwischen Lich und Laubach würden aufs Äußerste konterkariert werden.
Eine Anpassung der Wahlkreiszuschnitte wird grundsätzlich nicht abgelehnt. Vielmehr sollte dies allerdings nicht auf statistischen Einwohnerzahlen vom 31.12.2015 (fast zwei Jahre alt) mit „heißer Nadel“ vor der Landtagswahl zugeschnitten werden, sondern im Rahmen einer umfassenden Reform nach der Landtagswahl auf Basis von aktuellen Einwohnerzahlen erfolgen, die zugleich die zukünftige Bevölkerungsentwicklung im Blick haben. Dabei sollte bei Veränderungen im Landkreis Gießen vielmehr darüber nachgedacht werden, einen dritten Wahlkreis zu etablieren und dabei der Bevölkerungsentwicklung entsprechend Rechnung zu tragen.

13.11.2017  |  Allgemein  |