Neuordnung der Wahlkreise

SPD-Fraktion fordert: Kein Wahlkreiswechsel für Laubach!

Die SPD-Kreistagsfraktion im Landkreis Gießen spricht sich deutlich gegen den Ausschluss der Stadt Laubach aus dem Wahlkreis 19 – Gießen II und die Verlegung in den Wahlkreis 20 – Vogelsbergkreis aus. Grundsätzlich kritisieren die Sozialdemokraten den ihrer Meinung nach unüberlegten und parteipolitisch motivierten Alleingang der Landesregierung bei der Neuordnung der Wahlkreise.

Dies macht der Fraktionsvorsitzende Horst Nachtigall in einer Pressemitteilung deutlich. Die Hessische Landesregierung beabsichtigt die Verlegung von Laubach im Zuge der Neuordnung der Wahlkreise in Hessen. „Die Stadt Laubach gehört zum Landkreis Gießen und bildet zusammen mit Hungen, Lich und Grünberg den gut miteinander vernetzten Teilraum Ost“, erläutert Nachtigall die Haltung der SPD-Fraktion. Alle Städte und Gemeinden des Landkreises Gießen sind bisher auf die zwei Wahlkreise Gießen I und II aufgeteilt. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, warum die Stadt Laubach nun aus diesem Kreis ausgeschlossen werden soll.

Laubach ist Teil des Landkreises Gießen
Durch den willkürlich erscheinenden Wahlkreiswechsel würden ohne Not gewachsene Kommunikationsstrukturen zwischen den Bürgerin, den politischen Gremien der Stadt und den politischen Vertretern im Kreis und im Bund zerstört. Laubach wäre nach der Verlegung im Wahlkreis 20 die einzige Kommune, die nicht auch zum Landkreis Vogelsberg gehört.
Diese Verlegung geschieht gegen den Willen der Laubacher. Die politischen Gremien vor Ort allen voran der Bürgermeister, haben sich überwiegend gegen den Wahlkreiswechsel ausgesprochen. Eine entsprechende Resolution gegen diese Pläne wurde von der Laubacher Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit angenommen.
„Wir sehen natürlich die Notwendigkeit einer Wahlkreisreform“, so Nachtigall weiter. „Alle hessischen Wahlkreise sollen nach Möglichkeit eine ähnliche Anzahl von wahlberechtigten Einwohnern haben. Die derzeitige Bevölkerungsentwicklung macht eine Anpassung daran nötig, der Wahlkreis Gießen I ist zu groß geworden. Es ist aber durchaus möglich, dies durch eine Neuordnung innerhalb der zwei Gießener Wahlkreise zu beheben. „

Keine Hau-Ruck-Reform! Datenbasis von 2015 ist veraltet!
Die SPD-Kreistagsfraktion fordert eine gründliche und sorgfältige Wahlkreisreform auf der Grundlage aktueller Daten. Die jetzt verwendeten Daten stammen von 2015 und sind jetzt schon veraltet. Das birgt die Gefahr, dass schon bald eine neue Reform kommen muss.
Die SPD-Kreistagsfraktion plädiert dafür, eine derart weitreichende Reform nach der Wahl und gemeinsam mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen auf den Weg zu bringen. Eine derartige Hau-Ruck-Reform kurz vor der nächsten Landtagswahl und gegen den Willen der Opposition auf den Weg zu bringen, schadet dem Landkreis Gießen und hinterlässt aus Sicht der Fraktion ein „Geschmäckle“. Selbst der CDU-Innenminister war im April noch der Meinung, eine Wahlkreisreform könne sinnvollerweise erst nach der Landtagswahl im nächsten Jahr durchgeführt werden.
Die SPD-Kreistagsfraktion bedauert sehr, dass ihr Dringlichkeitsantrag zu diesem Thema in der jüngsten Kreistagssitzung keine Mehrheit gefunden hat. Bereits am 21. November soll im hessischen Landtag die Entscheidung fallen – wenn hier keine Dringlichkeit geboten ist, wo dann? Leider hat die CDU-Fraktion im Kreistag gegen die Interessen des eigenen Landkreises agiert und sich so zum Handlanger der schwarz-grünen Landesregierung gemacht.

19.11.2017  |  Allgemein  |