SPD-Kreistagsfraktion begrüßt Beschluss zum Neubau des Gefahrenabwehrzentrums – Kritik an gekürzter Landesförderung

Die SPD-Kreistagsfraktion begrüßt, dass die Bau- und Hauptausschüsse von Stadt und Landkreis Gießen in ihrer gestrigen gemeinsamen Sondersitzung die Beschlussempfehlung zum Neubau des Gefahrenabwehrzentrums auf den Weg gebracht haben. Der endgültige Beschluss soll nun in der Kreistagssitzung am kommenden Montag, den 5. März gefasst werden.

Dr. Melanie Haubrich„Das Gefahrenabwehrzentrum ist ein Paradebeispiel für interkommunale Zusammenarbeit und stärkt nicht nur den Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Gießen, sondern verbessert auch die Bedingungen für die Arbeit der Berufsfeuerwehr und der vielen Ehrenamtlichen, die sich in den Feuerwehren engagieren“, erklärt die Fraktionsvorsitzende Dr. Melanie Haubrich. „Wir freuen uns deswegen ganz besonders, dass die Kreisausschüsse das Vorhaben einstimmig unterstützen.“

Die eigentliche Projektgenehmigung hatte der Kreistag bereits im März 2017 erteilt. Dem aktuellen Beschluss liegt nunmehr eine weiterentwickelte Entwurfs- und Bauantragsplanung mitsamt aktualisierter Kostenberechnung zugrunde. Da die jetzige Kostenberechnung um insgesamt knapp 1,5 Mio. EUR von der ursprünglichen Kostenschätzung abweicht, sollen die zusätzlichen Haushaltsmittel nunmehr im Nachtragshaushalt berücksichtigt werden.

Kein Verständnis zeigt die Fraktion jedoch dafür, dass das Hessische Innenministerium entgegen seiner ursprünglichen Ankündigung den Bau des Gefahrenabwehrzentrums nunmehr mit einer wesentlich geringeren Summe fördert. „Angesichts von Schutzschirm, Hessenkasse und Co müssen sich die Kommunen bei der Realisierung ihrer Projekte auf Aussagen der Landesregierung verlassen können“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Peter Pilger. „Gerade weil die Landesförderung so wichtig ist, wurde die Planung des Projekts mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt.“

Das Hessische Innenministerium hatte dem Landkreis im November 2013 auf der Basis der damals geltenden Brandschutzförderrichtlinie eine Förderquote von 66 % in Aussicht gestellt. Die Fördersumme hätte sich danach auf rund 1,76 Mio EUR belaufen. Das Ministerium hat diese Richtlinie mittlerweile geändert und bislang etwa 744.000 EUR weniger an Förderung ausgezahlt.
Dieses Geld muss nun der kommunale Haushalt aufbringen.

Die Fraktion hofft, dass sich das Ministerium des Pilotcharakters des Gefahrenabwehrzentrums bewusst wird und letztlich die in Aussicht gestellt Fördersumme komplett auszahlt. „Geld für Brandund
Katastrophenschutz ist sinnvoll investiertes Geld“, so Haubrich und Pilger abschließend.

02.03.2018  |  Gefahrenabwehr  |