Für Bildung und Teilhabe im Landkreis

Dr. Melanie Haubrich

Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Dr. Melanie Haubrich

Die SPD-Fraktion begrüßt, dass  das von der  SPD Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Franziska Giffey – initiierte Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und der Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) von der Bundesregierung verabschiedet wurde und möchte die Umsetzung  im Landkreis Gießen vorantreiben. „Das Starke-Familien-Gesetz stärkt Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für ihre Kinder.“, erläutert die Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Dr. Melanie Haubrich. „Wir wollen sicherstellen, dass die verbesserten Bildungs- und Teilhabeleistungen – ohne bürokratische Hürden – auch schnell und zuverlässig bei den leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen ankommen!“, ergänzt Dirk Hass, sozialpolitischer Sprecher der SPD im Kreistag. „Dazu möchte die SPD-Fraktion gemeinsam mit ihren Koalitionspartnern einen Antrag im Kreistag einbringen, mit dem die Voraussetzungen dazu geschaffen werden.“ An erster Stelle steht hierbei, dass alle leistungsberechtigten Familien hinreichend über das Unterstützungsangebot informiert werden. „Vielen Familien ist nicht bewusst, dass sie einen Anspruch auf Förderung haben.  Wir wollen daher die Informationsbereitstellung verbessern“, so Haubrich weiter. Zur möglichst unbürokratischen Umsetzung will die SPD-Kreistagsfraktion u.a. einen „Bildungspass-BuT“ einführen, der als Nachweis für den Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket dient. Hierdurch kann die in Anspruch genommene Leistung, – mit Einverständniserklärung der Eltern – direkt zwischen dem Leistungsanbieter und der Leistungsstelle abgerechnet werden. „Die Kinder und Jugendlichen können im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivitäten mitmachen und bei Ausflügen und Fahrten der Schule oder der Kita dabei sein – zur Abrechnung werden dann keine komplizierten Anträge nötig sein, eine Vorlage des „Bildungspass-BuT“ reicht dann aus.“, so Dirk Haas. In der Vergangenheit war die Inanspruchnahme der Leistungen für alle Beteiligten mit bürokratischen Hürden verbunden, die durch die Änderung des Gesetzes reduziert werden sollen. „Die kommunalen Träger erhalten durch das Gesetz Ausgestaltungsspielräume, die wir in diesem Sinne im Landkreis Gießen auch nutzen wollen“ ergänzt Haas abschließend.

14.10.2019  |  Allgemein  |