Landkreis fördert neuen Wohnraum in alten Mauern

Bauherren können bis 75.000 Euro Zuschuss bekommen Landkreis

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Premiere für die neue Förderung des Landkreises Gießen: Wolfgang Löhmann und Gregor Daubert (2. und 3. v. l.) zeigten Landrätin Anita Schneider sowie SWS-Geschäftsführer Jens Köhler (l.) und Lichs Bürgermeister Dr. Julien Neubert ihr Bauvorhaben in der Vordergasse 1 in Nieder-Bessingen. (Foto: Landkreis Gießen)

Wer im Landkreis Gießen neuen und bezahlbaren Wohnraum in denkmalgeschützten oder aus anderen Gründen erhaltenswerten Gebäuden schafft, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 75.000 Euro Zuschuss rechnen. Der Landkreis fördert solche Vorhaben über die im vergangenen Jahr vom Kreistag beschlossene Richtlinie zur Revitalisierung der Ortskerne. „Wir schaffen auf diese Weise nicht nur Wohnraum, sondern wenden zugleich drohenden Leerstand ab und beleben unsere historischen Ortskerne“, erklärt Landrätin Anita Schneider.
Gregor Daubert und Wolfgang Löhmann zeigen in Nieder-Bessingen, wie es geht: Die beiden haben zu einem symbolischen Preis ein historisches Fachwerkhaus von der Stadt Lich erworben, das zuvor 20 Jahre lang leer stand. Hier entstehen nun bezahlbare Wohnungen. Für ihr Vorhaben profitieren die beiden Bauherren als erste im Landkreis Gießen von der Maximalförderung über die neue Richtlinie des Landkreises. „Es ist ein tolles Beispiel, wie durch eine kreative Idee und persönliches Engagement Wohnraumförderung, städtebauliche Entwicklung und Denkmalschutz verbunden werden. Das unterstützen wir gerne“, sagt Landrätin Schneider.
Zuschuss bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten Die Richtlinie ist Teil der Initiativen des Landkreises zur Schaffung von neuem Wohnraum über die SWS GmbH (Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung). Der Gesellschaft gehören mittlerweile 15 Kommunen sowie der Landkreis selbst an. Sie begleitet, berät und unterstützt die Städte und Gemeinden dabei, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Voraussetzung für einen Zuschuss: Es muss sich um Vorhaben in Gebäuden handeln, die denkmalgeschützt oder aus historischen oder städtebaulichen Gründen erhaltenswert sind.
Eine Förderung beantragen kann jeder – vorausgesetzt, die Gesamtkosten des Vorhabens betragen mindestens 25.000 Euro. Der Landkreis gewährt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 75.000 Euro.

Antragstellung und Information laufen über die Wohnraumförderstelle des Fachdienstes Bauaufsicht, E-Mail: wohnbaufoerderung@lkgi.de

Beratungsangebote über das ALBIZ
Tipps, Infos und Impulse rund um die Sanierung historischer Gebäude gibt der Landkreis Gießen über das Altbau-Beratungs- und Informationszentrum ALBIZ. Die Einrichtung, getragen vom Landkreis Gießen, unterstützt von der SWS, der Stadt Grünberg und dem ALBIZ-Förderverein, entsteht im vermutlich ältesten noch erhaltenen Fachwerkhaus in der Altstadt von Grünberg.
Infos: www.albiz-gruenberg.de

02.02.2020  |  Wohnraum  |