Die Rabenau gehört zum Landkreis Gießen und damit in den Wahlkreis Gießener Land!

Die Vorsitzende der SPD-Fraktion im Kreis Sabine Scheele-Brenne kritisiert deutlich die geplante Änderung im Landtagswahlgesetz. Der Entwurf sieht vor, die Gemeinde Rabenau aus dem Wahlkreis Gießen II (19) herauszubrechen und dem Wahlkreis Vogelsberg zuzuschlagen, um so die Unterschiede an Wählerstimmen zwischen den Wahlkreises auszugleichen. „Hier zählt nur die Anzahl der Wählerstimmen – der politische Schaden wird dagegen nicht gezählt!“.

Bärbel Schomber

Fraktionsmitglied Bärbel Schomber berichtet von Reaktionen aus der Rabenau: „Die Menschen fragen sich, was die Rabenau mit dem Vogelsberg gemeinsam hat und wie die Rabenauer Interessen durch den Vogelsbergkreis vertreten werden sollen. Es herrscht Unverständnis, warum die Rabenau quasi herausgerissen wird, zumal die angrenzenden Gemeinden wie Buseck, Allendorf/Lumda und Grünberg weiterhin dem alten Wahlkreis angehören werden und die Rabenau weiterhin auch an das Regierungspräsidium Gießen angebunden ist. Es gibt große Befürchtungen, dass die Rabenau abgehängt und geschwächt wird!“.

„Es kann nicht sein, dass vor jeder Landtagswahl ein weiteres Stückchen unseres Landkreises herausgeschnitten und in den Wahlkreis des Vogelsberg verschoben wird.“ sagt Scheele-Brenne. „Was wir bei Laubach 2017 nicht verhindern konnten, darf jetzt nicht auch mit der Gemeinde im Lumdatal passieren! Wir erinnern uns: Die Stadt Laubach wurde vor der Landtagswahl 2018 gegen den ausdrücklichen Willen der Stadt und des Landkreises in den Vogelsberg-Wahlkreis verschoben, dies ungeachtet ihrer engen Anbindung an den Landkreis Gießen.

Das Gesetz fordert Beständigkeit von Änderungen

Das Landtagswahlgesetz besagt nicht nur, dass Wahlkreise so zugeschnitten werden sollen, dass sie möglichst mit den politischen Grenzen der Landkreise übereinstimmen. Der Gesetzgeber fordert auch ausdrücklich Beständigkeit beim Zuschnitt der Wahlkreise im Hinblick auf die Bevölkerungszahlen. Mit anderen Worten: Die Wahlkreise sollen so gestaltet werden, dass sie nicht vor jeder Landtagswahl wieder geändert werden müssen! Angesichts der weiteren Bevölkerungsentwicklung im Vogelsberg und im Landkreis Gießen ist aber jetzt schon deutlich, dass diese Änderungen nicht – wie im Gesetzesentwurf behauptet – bis 2040 Bestand haben werden!

Stellungnahme eingefordert

Die SPD-Fraktion hat für die kommende Kreistagssitzung eine Stellungnahme des Landkreises gegen diese Änderung beantragt. „Dafür ist jetzt höchste Eile geboten. Leider ging wertvolle Zeit dadurch verloren, dass die Kreis-KOA aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und der FW die Bitte von Landrätin Schneider nach einer gemeinsamen Stellungnahme abgelehnt hat.“

„Wir hoffen nun auf die Zustimmung der Kreistagsabgeordneten zu unserem Antrag. Wenn Kurt Hillgärtner seine in der Zeitung geäußerte Kritik an der Ausgliederung der Rabenau ernst meint, kann die Fraktion der Freien Wähler unserem Ansinnen nur zustimmen. Wir sehen den Landkreis in der Verantwortung alles dafür zu tun, dass die Änderung des Wahlkreises so nicht umgesetzt wird. Das sind wir den Bürgern und Bürgerinnen in der Rabenau schuldig!“ so Scheele-Brenne.

15.02.2022  |  Allgemein  |